Zutritt zur Generalversammlung nach 3G-Regel

10.09.2021 | Allgemein
Zutritt zur Generalversammlung nach 3G-Regel

Wegen der vorgeschriebenen Maßnahmen (Kontaktdatenerfassung & Prüfung des 3G-Status) bitten wir um rechtzeitiges Erscheinen. Der Verein ist verpflichtet, den Nachweis eines negativen Tests oder eines Impf- oder Genesenennachweises einzufordern. Wird ein solcher Nachweis nicht vorgelegt, so ist der Zutritt nicht möglich. Die Beschränkung auf 3G gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind. Schülerinnen und Schüler, die in den Schulen regelmäßig getestet werden, sind von der 3G-Regel ebenfalls ausgenommen. Ein negativer Testnachweis ist in Form eines PCR-Tests, der dann 48 Stunden nach der Testung gültig ist und durch medizinisches Personal (beispielsweise beim Hausarzt) durchgeführt wird, zu erbringen. Es kann auch ein Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden, der durch die testende Einrichtung bestätigt sein muss und 24 Stunden gültig ist. Nur wer an seinem Platz sitzt, darf die Maske abnehmen!